Die Geschädigte erbrachte die verabredeten Leistungen. Einen Tag vor Beginn der Leistungserbringung durch die Geschädigte hatte der Angeklagte ihr einen auf einen Betrag von 4. Der Angeklagte ist u. Der BGH führt in dem für BGHSt bestimmten Urteil dazu aus:. Angesichts dieser gesetzgeberischen Wertung muss bereits den in Erfüllung eingegangener Nstz 11 278 Prostituierte und in Erwartung des vereinbarten Entgelts erbrachten sexuellen Leistungen ein betrugsstrafrechtlich relevanter wirtschaftlicher Wert zugemessen werden. Zahlt der Freier, wie hier der Angeklagte, entsprechend der bereits bei Eingehen des Geschäfts bestehenden Willensrichtung das vereinbarte Entgelt nicht, fehlt es an einer Kompensation für die Leistungen. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ob diese an ihrer vor Inkrafttreten des ProstG ergangenen Rechtsprechung BGH, Urteil vom 9. An eigener entgegenstehender Rechtsprechung BGH, Beschluss vom Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Schreibe einen Kommentar Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Für die mit der Leistungserbringung in Gestalt der Übereignung des jeweiligen Fahrzeugs einhergehenden Minderungen der strafrechtlich geschützten Vermögen der Geschädigten sind jedenfalls keine betrugsstrafrechtlich relevanten wertäquivalenten Vermögenszuwächse eingetreten. Ferner gehören dazu auch die Fälle, in denen die betreffende Person zwar grundsätzlich zur Ausübung der Prostitution bereit war, aber vom Täter entgegen ihrer Absicht zu einer intensiveren Form der Prostitutionsausübung gebracht oder von einer weniger intensiven Form abgehalten werden soll. Mit e. Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen BGH, Urteile vom Die mangelnde Deckung war dem Angeklagten jeweils bekannt. Raum Graf Cirener.
herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.
Auf die nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes geänderte Beurteilung der Wirksamkeit einer Geldforderung der Prostituierten nach der Erbringung ihrer. Eberhard Karls Universität Tübingen als Dissertation angenommen. Volljährige Freier machen sich jedoch nach §. Ebenfalls grundsätzlich straflos ist die Nachfrage nach entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen. Die vorliegende Abhandlung wurde im Mai von der Juristischen Fakultät der. Betrug: Forderung einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt als strafrechtlich geschütztes Vermögen; Bestimmung der Höhe eines.Einen Tag vor Beginn der Leistungserbringung durch die Geschädigte hatte der Angeklagte ihr einen auf einen Betrag von 4. Durch die Übergabe spiegelte er ihr erfolgreich Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft vor. Vorlagebeschluss vom Swinger-Club genügt nicht. Diskrete Wohnungsprostitution fällt damit selbst dann nicht unter die Vorschrift, wenn Kinder und Jugendliche wissen, dass in einer Wohnung der Prostitution nachgegangen wird. Prostitution in the times of COVID—findings from an empirical study Originalarbeit. Weitere Entscheidung unten: BGH, Der Angeklagte ist u. Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre vgl. Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. Zahlt der Freier, wie hier der Angeklagte, entsprechend der bereits bei Eingehen des Geschäfts bestehenden Willensrichtung das vereinbarte Entgelt nicht, fehlt es an einer Kompensation für die Leistungen. Sie können auswählen Maus oder Pfeiltasten :. Allerdings gilt dies nicht in einfach gelagerten und eindeutigen Fällen BVerfG aaO. Der BGH führt in dem für BGHSt bestimmten Urteil dazu aus:. Instanzenzug: BGH Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Vernetzungsfunktion Stellenmarkt Zitierfunktion. Betrug; Nötigung; Erpressung; Vermögensschaden Verzicht auf eine Forderung. Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bankraub mit Schreckschusspistole …. Schreiben Sie uns. Leitsatz 1. Interessenkonflikt J. Der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG vom BGH, Urteil vom 8. Dabei kommt es nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung nicht darauf an, ob im konkreten Einzelfall das Tatopfer eine solche Beobachtung tatsächlich machen konnte oder ob der Täter dies durch sein täuschendes Vorgehen gerade vereitelte zur Sporttasche, die der Täter täuschend als Bombe bezeichnet BGH, Urteil vom