Er möchte die zukünftigen Vertragspartner durch die Begebung nicht gedeckter Schecks über seine tatsächlich nicht bestehende Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit täuschen, um diese so zur Erfüllung der jeweiligen Verträge zu bewegen. In Umsetzung dieses Tatplans kommt es zu folgender erster Tat:. Einen Tag vor Beginn der Leistungserbringung durch P übergibt A ihr einen auf einen Betrag von 4. P erbringt die verabredeten Leistungen. Mangels Deckung des Schecks erhält P keinerlei Zahlungen. Um die Durchsetzung ihrer Forderung zu erreichen, entstehen ihr Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Höhe von Euro. Die Entscheidung des BGH Urt. Zunächst müsste A die P getäuscht haben. Täuschung ist das Hervorrufen einer Fehlvorstellung über Tatsachen. A hat der P einen Scheck übergeben und damit konkludent seine Zahlungsbereitschaft als sogenannte innere Tatsache und —fähigkeit erklärt, obwohl beides nicht der Fall war. Damit hat er P getäuscht, die sich darüber zudem irrte. Des weiteren müsste P eine Vermögensverfügung vorgenommen haben. Eine Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Diese Dienstleistungen müssten zum strafrechtlich geschützten Vermögen zu zählen sein. Fraglich ist, was unter Vermögen i. Im Wesentlichen stehen sich heute der rein wirtschaftliche und der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff gegenüber. Nach dem Letztgenannten kommt es im Ausgangspunkt auch auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an; von der Rechtsordnung missbilligte vermögenswerte Gegenstände scheiden aber aus. P bietet ihre Dienstleistungen am Markt gegen Entgelt Nstz 2011 278 Prostituierte ihnen kommt somit ein wirtschaftlicher Wert zu. Problematisch ist aber, ob diese sexuellen Dienstleistungen auch von Rechtsordnung gebilligt werden und damit auch nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff erfasst werden. Das hat der BGH schon in BGHSt 4, ausgesprochen. Hieran ist entgegen der Meinung des LG festzuhalten. Zwar kann auch die Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zur Erbringung von Dienstleistungen einzusetzen, zum Vermögen i. Das gilt aber nicht für Leistungen, die verbotenen oder unsittlichen Zwecken dienen vgl. Das Strafrecht würde sich in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen, wenn es im Rahmen des Betrugstatbestandes nichtigen Ansprüchen Schutz gewährte, die aus verbotenen oder unsittlichen Rechtsgeschäften hergeleitet werden. Die Aussicht der Prositutierten, Nstz 2011 278 Prostituierte sexuelle Leistungen den versprochenen oder üblichen Lohn zu erhalten, gehört deshalb nicht zum strafrechtlich geschützten Vermögen. Geschützt bleibt, was die Prostituierte als Entgelt erlangt hat. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder z. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die rechtliche Stellung der Prostituierten durch das zum Angesichts dieser gesetzgeberischen Wertung muss bereits den in Erfüllung eingegangener Verabredungen und in Erwartung des vereinbarten Entgelts erbrachten sexuellen Leistungen ein betrugsstrafrechtlich relevanter wirtschaftlicher Wert zugemessen werden. Zahlt der Freier, wie hier der Angeklagte, entsprechend der bereits bei Eingehen des Geschäfts bestehenden Willensrichtung das vereinbarte Entgelt nicht, fehlt es an einer Kompensation für die Leistungen. Damit liegt in der Erbringung der sexuellen Dienstleistungen — sowohl nach dem wirtschaftlichen als auch nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff — eine Vermögensverfügung. Dazu führt der BGH — unter Verweis auf das Prinzip der Gesamtsaldierung — allgemein aus:. Welche Vermögenspositionen im Einzelnen in die Gesamtsaldierung einzustellen sind, bestimmt sich auch danach, auf welches unmittelbar vermögensmindernde Verhalten des im Irrtum befindlichen Täuschungsopfers Vermögensverfügung abgestellt wird. Hat das Opfer die von ihm aufgrund eines gegenseitigen Vertrages übernommene Verpflichtung erbracht, bestimmt sich der Eintritt des Vermögensschadens und dessen Höhe danach, ob und in welchem Umfang die versprochene Gegenleistung erlangt wird Erfüllungsschaden; …. Hier fehlt es an der Kompensation durch A.
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Entscheidungen online. Hier fehlt es an der Kompensation durch A. Nach kurzer Zeit gelang es ihr indes, unter dem erhobenen rechten Arm des Angeklagten, mit dem er immer noch den Revolver hielt, hindurch zu schlüpfen und das Wohnmobil zu verlassen. Alles Gesetze Rechtsprechung Bundesgesetzblatt Suchanfragen. Betrug Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …. Die Vorlagefrage ist entscheidungserheblich.
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Hieran. verhalt zu Grunde: A sucht ein Bordell auf, in dem H.-P. als. machen, sodass eine weitere im Bordell beschäftigte Prostituierte sowie die Wirtschafterin des Hauses in das Zimmer der NStZ , ; mAnm Eckstein. Prostituierte tätig ist. „Wer eine Prostituierte um den vereinbarten Lohn prellt, begeht keinen Betrug. Er erkundigt sich bei H.-P., wie viel der. Der Angeklagte hatte einen Angriff auf eine Prostituierte unternommen und diese gewürgt. Januar – 3 StR /10, NStZ , Das hat der BGH schon in BGHSt 4, ausgesprochen.Die Vorlagefrage ist entscheidungserheblich. Rechtswidrigkeit und Schuld A handelte rechtswidrig und schuldhaft. Problematisch ist aber, ob diese sexuellen Dienstleistungen auch von Rechtsordnung gebilligt werden und damit auch nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff erfasst werden. Versuchte räuberische Erpressung Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen …. Anhang 5. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung Begründung bei teilweise …. Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …. Die weitergehende Revision wird verworfen. Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre vgl. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom Der Betrug gehört ohne Frage zu den examensrelevantesten Straftatbeständen des StGB. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die rechtliche Stellung der Prostituierten durch das zum Der BGH-Fall behandelt zudem noch weitere Fragen der Bestimmung des Vermögensschadens, weil A sich noch in weiteren Fällen jeweils des Betruges schuldig gemacht hat, indem er verschiedene PKW erwarb und dabei jeweils ungedeckte Schecks begab. Der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG vom Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen BGH, Urteile vom Dies wird im Übrigen auch dadurch bestätigt, dass seriöse Medien vielfach über Prostitution berichten und Prostituierte in Talk-Shows oder Reportagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auftreten. Neue Einträge Letzte Ereignisse Textmarker. Auszug aus BGH, Der Senat lässt daher die Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung entfallen und ändert den Schuldspruch entsprechend ab. Angesichts dieser gesetzgeberischen Wertung muss bereits den in Erfüllung eingegangener Verabredungen und in Erwartung des vereinbarten Entgelts erbrachten sexuellen Leistungen ein betrugsstrafrechtlich relevanter wirtschaftlicher Wert zugemessen werden. RGSt 58, 19, 21 sowie ihrem tatsächlichen, strafrechtlich relevanten Verhalten über den gesamten ihnen jeweils anzulastenden Tatzeitraum. BGHSt 38, ; BGH NStZ , ; , 38 ; , , f. Das Formular wird verarbeitet, bitte warten Sie, bis die Verarbeitung abgeschlossen ist. Sittenwidrigkeitseinwand gegen Entgeltzahlungsanspruch des Netzbetreibers für Verbindungen zu Telefonsex-Rufnummern; vom 8. Im Wesentlichen stehen sich heute der rein wirtschaftliche und der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff gegenüber. A hat der P einen Scheck übergeben und damit konkludent seine Zahlungsbereitschaft als sogenannte innere Tatsache und —fähigkeit erklärt, obwohl beides nicht der Fall war.